Schriftformverstoss im Gewerbe bei Nutzung weiterer Flächen

Nutzt ein Gewerbe­mieter neben den im Mietver­trag aus­gewiese­nen Flächen weit­ere umfan­gre­iche Flächen, die um das ver­mi­etete Gebäude herum liegen,  so liegt ein Ver­stoß gegen die geset­zlich vorgeschriebene Schrift­form vor (OLG Dres­den in ZMR 2016, 27).