Modernisierung im Sinne des Berliner Mietspiegels (2017)

Eine Mod­ernisierung im Sinne des Miet­spiegels 2017 liegt nur vor, wenn wesentliche Bere­iche der Woh­nung betrof­fen sind. Instand­set­zun­gen oder Mod­ernisierun­gen ausser­halb der Woh­nung wer­den nicht berück­sichtigt (LG Berlin in ZMR 2020, 191).