Ersatzanspruch des Wohnungseigentümers für Instandsetzungen

Dem Woh­nung­seigen­tümer ste­ht kein Ersatzanspruch für im Gemein­schaft­seigen­tum durchge­führte Instand­set­zungs­mass­nah­men zu, wenn die Mass­nahme ohne einen entsprechen­den Beschluss der Woh­nung­seigen­tümer durchge­führt wurde. Dies gilt auch, wenn die Gemein­schaft die Mass­nahme ohne­hin hätte durch­führen müssen (BGH in ZMR 2019, 890).