Ersatzanspruch des Wohnungseigentümers für Instandsetzungen
Dem Wohnungseigentümer steht kein Ersatzanspruch für im Gemeinschaftseigentum durchgeführte Instandsetzungsmassnahmen zu, wenn die Massnahme ohne einen entsprechenden Beschluss der Wohnungseigentümer durchgeführt wurde. Dies gilt auch, wenn die Gemeinschaft die Massnahme ohnehin hätte durchführen müssen (BGH in ZMR 2019, 890).