Kappungsgrenze in Berlin rechtmäßig

Die Kap­pungs­gren­zen-Verord­nung in Berlin ist recht­mäßig. Sie ver­stößt nicht gegen die Eigen­tums­garantie, die Ver­trags­frei­heit oder den Gle­ich­be­hand­lungs­grund­satz  (BGH VIII ZR 217/14).