Kappungsgrenze in Berlin rechtmäßig
Die Kappungsgrenzen-Verordnung in Berlin ist rechtmäßig. Sie verstößt nicht gegen die Eigentumsgarantie, die Vertragsfreiheit oder den Gleichbehandlungsgrundsatz (BGH VIII ZR 217/14).
Die Kappungsgrenzen-Verordnung in Berlin ist rechtmäßig. Sie verstößt nicht gegen die Eigentumsgarantie, die Vertragsfreiheit oder den Gleichbehandlungsgrundsatz (BGH VIII ZR 217/14).