Feuchter Keller stellt Mangel dar
Der Mieter einer Wohnung kann nach der allgemeinen Verkehrsanschauung erwarten, dass die von ihm angemieteten Räume dem Standard entsprechen, der üblicherweise für vergleichbare Räume anzunehmen ist. Ein feuchter Keller entspricht nicht diesem Standard und stellt einen Mangel dar (LG Berlin in ZMR 2014, 40).