Eigenbedarfskündigung und angemessener Ersatzwohnraum

Zum Nach­weis aus­re­ichen­der Bemühun­gen Ersatz­wohn­raum zu find­en, genügt es nicht, auf den anges­pan­nten Woh­nungs­markt in Berlin hinzuweisen. Eine inten­sive Suche des Mieters nach angemessen­em Wohn­raum ist nicht ent­behrlich (LG Berlin II in WM 2024, 674).