Kündigung wegen Beleidigung durch Mitbewohner

Belei­digt ein Mit­be­wohn­er den Ver­mi­eter mit dem Wort ‘Scheißdeutsch­er‘ ist der Ver­mi­eter zur Kündi­gung berechtigt. Die Ver­fehlun­gen Drit­ter, denen der Mieter die Mit­be­nutzung der Woh­nung über­lassen hat, muss sich der Mieter zurech­nen lassen (AG Ham­burg in ZMR 2019, 968).