Härtefallprüfung nach Eigenbedarfskündigung

Trägt der Mieter in einem Räu­mungsver­fahren sub­stan­ti­iert zu seinem Härte­fall­ein­wand i.S.d. § 574 BGB vor und bietet dazu den Sachver­ständi­gen­be­weis an, muss das Gericht grund­sät­zlich den Beweis erheben (BGH VIII ZR 17/25 in WM 2026, 267)