Ver­schweigt der Mieter eine unberechtigte Unter­ver­mi­etung, stellt dies einen so schw­er­wiegen­den Ver­trauens­bruch dar, dass eine frist­lose Kündi­gung des Ver­mi­eters gerecht­fer­tigt ist (AG München ‑423 C 29146/12-).

Schuldet der Mieter eine Betrieb­skosten­nach­forderung, kann der Ver­mi­eter im Fall der Nichtzahlung nicht frist­los kündi­gen, da es sich nicht um regelmäßig wiederkehrende Zahlun­gen han­delt (AG Köpenick ‑13 C 66/13-).

Kann der Ver­mi­eter bei einem Pauschalver­trag (Win­ter­di­enst, Haus­meis­ter oder Gartenpflege) keine Tätigkeit­snach­weise vor­legen, hat der Mieter einen Freis­tel­lungsanspruch (AG Flens­burg ‑64 C 12/13-).

Beste­ht eine Sozialchar­ta für den Käufer ein­er Woh­nung, in der sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer verpflichtet, die Miete nur in einem gewis­sen Maß zu erhöhen, kann sich ein Mieter nicht direkt auf diese Kap­pungs­gren­ze berufen (LG Stuttgart ‑13 S 120/13-).

Die Ver­jährung von Ersatzansprüchen des Ver­mi­eters set­zt voraus, dass der Ver­mi­eter auch Ken­nt­nis von der Besitza­uf­gabe des Mieters hat. Die Ken­nt­nis des Besitz­di­eners (Haus­meis­ter) reicht nicht aus (BGH in VIII ZR 402/12).

Eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, die Schön­heit­srepara­turen auszuführen, ist ins­ge­samt unwirk­sam, wenn der Mieter for­mu­la­rmäßig dazu verpflichtet wer­den soll, das Par­kett abzuschleifen und zu ver­siegeln (LG Berlin ‑63 S 347/12-)

Ist die Miet­woh­nung infolge eines man­gel­haften Par­ket­tk­le­bers schad­stoff­be­lastet, ist eine Miet­min­derung von 30 % gerecht­fer­tigt. Dies gilt nur, wenn durch entsprechen­des Lüften das Nor­mal­maß ein­er Belas­tung einge­hal­ten wer­den kann (BGH in ZMR 2014, 27).

Enthält die Teilungserk­lärung keine Aus­bauberech­ti­gung des Dachbo­dens, bedarf es hierzu ein­er Zus­tim­mung aller Woh­nung­seigen­tümer im Wege eines pos­i­tiv­en Beschlusses. Ein Son­der­nutzungsrecht an einem Spe­ich­er recht­fer­tigt noch nicht dessen Nutzung als Wohn­raum durch den Woh­nung­seigen­tümer (LG München in ZMR 2014, 53).

Nicht uner­he­bliche Zugluft-Erschei­n­un­gen in ein­er Woh­nung kön­nen einen Man­gel der Miet­sache darstellen (AG Bran­den­burg in ZMR 2014, 44).

Der Mieter ein­er Woh­nung kann nach der all­ge­meinen Verkehrsan­schau­ung erwarten, dass die von ihm angemieteten Räume dem Stan­dard entsprechen, der üblicher­weise für ver­gle­ich­bare Räume anzunehmen ist. Ein feuchter Keller entspricht nicht diesem Stan­dard und stellt einen Man­gel dar (LG Berlin in ZMR 2014, 40).